Alarmanlagen (Einbruchmeldeanlagen) schützen zuverlässig rund um die Uhr. Sie sind elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen.
Für den privaten Bereich sind Einbruchmeldeanlagen der Risikoklasse PS (PRIVAT STANDARD) vorgesehen: Diese können sowohl verkabelt als auch mittels Funk betrieben werden.
Gewerbliche Bereiche werden je nach Anforderung in höherwertige Risikoklassen unterteilt: Von Gewerbestandard niedrig und hoch (GS-N und GS-H) über Werteschutz (WS) bis hin zur Hochsicherheit (HS). Eine Übersicht der Risikoklassen je Branche finden sie hier.
Alarmanlagen sind eine langfristige Investition – daher müssen sie auch regelmäßig gewartet werden (Reinigung, Batteriewechsel, Nachjustierung der Melder usw.). Alle Wartungsarbeiten, Störungsmeldungen u.ä. werden in das Protokollbuch einer Alarmanlage eingetragen.
Woran erkennt man VSÖ-konforme Einbruchmeldeanlagen?
Nur Einbruchmeldeanlagen, die nach VSÖ/OVE-Richtlinien geplant und gebaut wurden, werden mit einem Installationsattest an den Kunden übergeben. Das Installationsattest ist der „Typenschein“ der Anlage, darin wird genau angeführt, was wie und wo verbaut wurde. Auf das Installationsattest wird die VSÖ-Vignette aufgeklebt und damit die Echtheit bestätigt
Die VSÖ-Vignette als Qualitätsmerkmal
VSÖ-zertifizierte Einbruchmeldeanlagen erkennt man an der VSÖ-Vignette, die auf dem Installationsattest aufgeklebt wird.
Dieses Zertifkat garantiert die Qualität der errichteten Einbruchmeldeanlage!
Was passiert im Alarmfall?
Eine richtlinienkonform geplante und gebaute Alarmanlage zeichnet sich dadurch aus, dass man sie im täglichen Leben nicht bemerkt – außer, wenn wirklich ein Einbruch passiert. Dann wird der Umwelt durch Blinklicht und Sirene lautstark signalisiert, dass eingebrochen wird, gleichzeitig wird der Einbruchsalarm an eine Hilfeleistende Stelle gesendet.
Aufschaltung auf eine Notrufzentrale oder auf die Polizei?
Hilfeleistende Stellen sind im besten Fall EN-zertifizierte Notrufzentralen, die jeden Tag/rund um die Uhr besetzt sind und bei Alarmeingang blitzschnell feststellen, ob tatsächlich ein Einbruch passiert oder ob ein Fehlalarm vorliegt. Entsprechend eines vorab vereinbarten Reaktionsplans wird dann z.B. ein Fehlalarm gelöscht, oder vor Ort Nachschau gehalten, zusätzlich der Inhaber telefonisch kontaktiert und/oder die Polizei alarmiert usw.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Alarmanlage gegen eine einmalige Gebühr auf die Polizei aufzuschalten – dann entfällt aber jede Filterfunktion, und bei jedem ausgelösten Alarm muss die Polizei vor Ort kontrollieren, ob der Alarm berechtigt ist oder nicht. Im Falle eines Fehlalarms z.B. durch falsche Bedienung wird dann die sogenannte Blaulichtsteuer kassiert.