PRODUKTZULASSUNGEN BEIM VSÖ
Es gibt mindestens 16 gute Gründe (PDF) für die Zulassung von Produkten beim VSÖ – von der Echtheitsprüfung eines eingereichten Produktzertifikates bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen 40-jährigen Archivierung aller Zertifikate.
Bei der Erstzulassung sind folgende Unterlagen beizustellen:
- ein vollständig ausgefüllter Produktantrag
- ein gültiges Zertifikat einer vom VSÖ anerkannten Prüf- oder Zertifizierungsstelle
- eine technische Beschreibung des Produktes (Produktdatenblatt)
- ein Produktfolder
- Identitätserklärung: Weicht bei einer Neuzulassung von Produkten beim VSÖ der Produkt- bzw. Handelsname von dem im Erstzertifikat genannten Produkt-/Handelsnamen ab, ist vom Hersteller des Produktes eine Identitätserklärung beizubringen
Die Einreichung kann per Mail an office@vsoe.at oder per Post erfolgen.
Für die Verlängerung einer Produktzulassung beim VSÖ sind folgende Unterlagen notwendig:
- vollständig ausgefüllter Produktantrag bzw. Online-Antrag
- gültiges Zertifikat einer vom VSÖ anerkannten Prüf- oder Zertifizierungsstelle
Die Zulassung beim VSÖ hängt von der Geltungsdauer der eingereichten Erstzertifikate ab. Diese gelten üblicherweise 4 Jahre. Nach dieser Zeit kann ein Produkt zur Verlängerung eingereicht werden. Nicht verlängerte Produkte werden aus der Liste der VSÖ-zugelassenen Produkte entfernt.
Seit 1. Mai 2018 gelten neue Bedingungen für die Zulassung von Produkten beim VSÖ:
Alle beim VSÖ zugelassenen Produkte werden automatisch 6 Monate über das Ablaufdatum des Erstzertifikates (z.B. VdS) hinaus zugelassen.
Damit entfällt das bisherige einmalige Verlängern um 6 Monate, wenn ein Erstzertifizierer nicht termingerecht liefert.
Alle beim VSÖ zugelassenen Produkte sind jederzeit auf der VSÖ-website einsehbar. Hersteller/Inverkehrbringer erhalten Zugangsdaten zur VSÖ-Datenbank und können so ihre Produkte selbst verwalten, verlängern, löschen usw.
Zusätzlich erhält der registrierte Produktverwalter 9, 6 und 3 Monate vor Produktablauf entsprechende Hinweis- und Warnmeldungen per E-Mail.
Alle Teile einer Alarmanlage (Alarmzentrale, Bedienteil, Bewegungsmelder, Magnetkontakte, Sirene…) müssen entsprechend der EN-Norm 50131-x geprüft und in der jeweiligen Risikoklasse zugelassen sein, damit
- die Versicherung die Alarmanlage akzeptiert
- die Vorschriften der OVE-Richtlinie R2 erfüllt sind
Mit der Zulassung eines Qualitätsproduktes beim VSÖ darf und soll geworben werden! Dafür gibt es ein eigenes Logo „VSÖ-geprüftes Produkt“, welches in unmittelbarer Nähe des beim VSÖ zugelassenen Produktes platziert wird (Katalog, Internet…), idealerweise gemeinsam mit der VSÖ-Anerkennungsnummer. Das Logo für geprüfte Produkte kann in verschiedenen Grafikformaten (EPS, JPG, PNG…) hier angefordert werden.