Produktzulassung

PRODUKTZULASSUNGEN BEIM VSÖ

Es gibt mindestens 16 gute Gründe (PDF) für die Zulassung von Produkten beim VSÖ – von der Echtheitsprüfung  eines eingereichten Produktzertifikates bis hin zur gesetzlich vorgeschriebenen 40-jährigen Archivierung aller Zertifikate.


1. Wie kann man Produkte beim VSÖ zulassen?
Hersteller oder Importeure von Sicherheitsprodukten, für die es aktuelle VSÖ-Richtlinien gibt, können ihre Produkte beim VSÖ zur Listung einreichen. Eine Mitgliedschaft beim VSÖ ist dafür nicht notwendig.

Bei der Erstzulassung sind folgende Unterlagen beizustellen:

  • ein vollständig ausgefüllter Produktantrag
  • ein gültiges Zertifikat einer vom VSÖ anerkannten Prüf- oder Zertifizierungsstelle
  • eine technische Beschreibung des Produktes (Produktdatenblatt)
  • ein Produktfolder
  • Identitätserklärung: Weicht bei einer Neuzulassung von Produkten beim VSÖ der Produkt- bzw. Handelsname von dem im Erstzertifikat genannten Produkt-/Handelsnamen ab, ist vom Hersteller des Produktes eine Identitätserklärung beizubringen

Die Einreichung kann per Mail an office@vsoe.at oder per Post erfolgen.

Für die Verlängerung einer Produktzulassung beim VSÖ sind folgende Unterlagen notwendig:

  • vollständig ausgefüllter Produktantrag bzw. Online-Antrag
  • gültiges Zertifikat einer vom VSÖ anerkannten Prüf- oder Zertifizierungsstelle

2. In welcher VSÖ-Risikoklasse wird ein eingereichtes Produkt gelistet?
Es gibt aktuell 5 Risikoklassen für Alarmanlagenprodukte entsprechend der geltenden OVE-Richtlinie R2 für Einbruchmeldeanlagen. Die Einstufung in die bestehenden VSÖ-Risikoklassen hängt von der VdS-Klasse bzw. vom EN-Sicherheitsgrad des eingereichten Produktes ab.
3. Wie lange gilt eine Zulassung beim VSÖ?

Die Zulassung beim VSÖ hängt von der Geltungsdauer der eingereichten Erstzertifikate ab. Diese gelten üblicherweise 4 Jahre. Nach dieser Zeit kann ein Produkt zur Verlängerung eingereicht werden. Nicht verlängerte Produkte werden aus der Liste der VSÖ-zugelassenen Produkte entfernt.

Seit 1. Mai 2018 gelten neue Bedingungen für die Zulassung von Produkten beim VSÖ:
Alle beim VSÖ zugelassenen Produkte werden automatisch 6 Monate über das Ablaufdatum des Erstzertifikates (z.B. VdS) hinaus zugelassen.
Damit entfällt das bisherige einmalige Verlängern um 6 Monate, wenn ein Erstzertifizierer nicht termingerecht liefert.

4. Wie kann ich den Status meiner zugelassenen Produkte prüfen?

Alle beim VSÖ zugelassenen Produkte sind jederzeit auf der VSÖ-website einsehbar. Hersteller/Inverkehrbringer erhalten Zugangsdaten zur VSÖ-Datenbank und können so ihre Produkte selbst verwalten, verlängern, löschen usw.

Zusätzlich erhält der registrierte Produktverwalter 9, 6 und 3 Monate vor Produktablauf entsprechende Hinweis- und Warnmeldungen per E-Mail.

5. Muss man alle Teile einer Alarmanlage zulassen?

Alle Teile einer Alarmanlage (Alarmzentrale, Bedienteil, Bewegungsmelder, Magnetkontakte, Sirene…) müssen entsprechend der EN-Norm 50131-x geprüft und in der jeweiligen Risikoklasse zugelassen sein, damit

  • die Versicherung die Alarmanlage akzeptiert
  • die Vorschriften der OVE-Richtlinie R2 erfüllt sind

6. Was kann man tun, wenn die Zulassung eines Produktes abgelaufen ist?
Hat ein Hersteller die Frist zur Verlängerung eines Produktes versäumt, kann er beim VSÖ eine Wiederaktivierung des Produktes beantragen. Bedingung ist auch hier ein gültiges Zertifkat.
7. Wie kann man mit einer VSÖ-Zulassung werben?

VSÖ-Produktlogo Muster

Mit der Zulassung eines Qualitätsproduktes beim VSÖ darf und soll geworben werden! Dafür gibt es ein eigenes Logo „VSÖ-geprüftes Produkt“, welches in unmittelbarer Nähe des beim VSÖ zugelassenen Produktes platziert wird (Katalog, Internet…), idealerweise gemeinsam mit der VSÖ-Anerkennungsnummer. Das Logo für geprüfte Produkte kann in verschiedenen Grafikformaten (EPS, JPG, PNG…)  hier angefordert werden.