VSÖ Errichter

VSÖ-anerkannte Errichterfirmen haben sich auf die Planung, Installation und Wartung optimaler Sicherheitssysteme unter Berücksichtigung bestehender Richtlinien spezialisiert. Um eine VSÖ-anerkannte Errichterfirma zu werden, muss ein Unternehmen alle in der TRVE 30-6 geforderten Kriterien erfüllen.

Neben einer guten wirtschaftlichen Gesamtsituation muss ein VSÖ-anerkannter Errichter u.a. über ein entsprechendes Lager an Ersatzteilen verfügen, seine Mitarbeiter laufend technisch ausbilden sowie einer polizeilichen Sicherheitsüberprüfung unterziehen uvm.

Natürlich wird auch die Ausführung der gebauten Einbruchmeldeanlagen regelmäßig kontrolliert: Dazu reichen die Firma mehrere mindestens nach Gewerbestandard-niedrig (GS-N) errichtete Anlagen beim VSÖ ein, diese werden von einem unabhängigen Sachverständigen auf Übereinstimmung mit den geltenden VSÖ/OVE-Richtlinien überprüft.

Nur wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, erhält ein Unternehmen die Zulassung als „VSÖ-anerkannte Errichterfirma“. Diese gilt für jeweils 4 Jahre, danach muss ein Verlängerungsantrag gestellt werden, bei dem die o.a. Kriterien erneut überprüft werden.

   VSÖ-PRODUKTE
+ VSÖ-ANERKANNTE ERRICHTERFIRMA

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= VSÖ-ZERTIFIZIERTE ALARMANLAGE

Nur eine VSÖ-anerkannte Errichterfirma darf unter Verwendung VSÖ-zugelassener Produkte eine „VSÖ-zertifierte Einbruchmeldeanlage“ planen, bauen und warten!

Sind Sie ein konzessionierter Alarmanlagenerrichter und wollen VSÖ anerkannter Errichter von Sicherheitsanlagen werden? Dann kontaktieren Sie uns doch unter office@vsoe.at oder telefonisch unter 0 (1) 319 41 32. Detallierte Infos zu den Anforderungen als anerkannter Errichter finden Sie in der TRVE 30-6 bzw. im Antragsformular TRVE 30-6-1.

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